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Störender Gestank: Rauchen verboten?

Für den einen das größte Vergnügen, für den anderen ekelhaften Rauch - beim Rauchgenuss scheiden sich die Geister. Viele Österreicher rauchen vor der Tür oder auf dem Balkon. Trotzdem zieht die Wolke normalerweise weiter in den Flur oder der Gestank geht durch das gekippte Fenster des Nachbarn. Kann das Rauchen in einem Wohnhaus verboten werden? Rauchen kann nicht vollständig verboten werden. Aber: „In der Hausordnung können Hausbesitzer das Rauchen zumindest in den vielen Bereichen und in öffentlichen Raum verbieten“. Dazu gehören zum Beispiel meist: -Gang -Stiegenhaus -Innenhof -Aufzug -Waschküche Wenn sich der Mieter nicht an solch ein Verbot hält, so kann dies unter Umständen ein Kündigungsgrund sein. Rauchverbot im Mietvertrag – gültig oder nicht? Rauchverbote im Mietvertrag sind in der Regel ungültig, solange sie sich auf das Innere der Wohnung beziehen.“ Vermieter können Mietern in der Regel das Rauchen in ihren Wohnungen nicht gänzlich verbieten. Aber: "In einigen Fällen können der Mieter und der Vermieter eine persönliche Vereinbarung über das Rauchen treffen, insbesondere wenn der Rauch von außen wahrgenommen werden kann". Denn auch wenn es keine Hausordnung gibt, können sich die Bewohner des Hauses verteidigen, wenn der Rauch des Nachbarn nervt. Bevor Mieter auf Konfrontationskurs gehen, sollten sie zunächst einmal mit ihrem Nachbarn reden – denn nicht immer ist diesem bekannt, dass er seine Nachbarn mit seinem Verhalten stört.

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