Homeoffice und Steuerntipps!
Selbstständige, aber es gibt auch immer mehr Mitarbeiter, die Home Offices nutzen. Das Home Office hat Vorteile, verursacht aber auch Kosten. Einige Arbeitnehmer können unter Umständen eine Steuerrückerstattung erhalten.
Egal ob Lehrer, Informatiker oder Geschäftsführer: Immer mehr Menschen arbeiten an ihren hauseigenen Schreibtischen. Je nach Art der Tätigkeit können unterschiedliche Kosten abgesetzt werden.
Was zählt zum Arbeitszimmer zuhause? Wichtig, der Arbeitsraum wird hauptsächlich für berufliche Aktivitäten genutzt. Der Raum ist Teil des privaten Wohnraums, muss jedoch klar vom privaten Raum getrennt sein. Geeignet sind beispielsweise ein Dachboden, ein Keller oder ein separater Raum in einer Wohnung. Wie das Zimmer eingerichtet wird, hängt vom jeweiligen Arbeitsbereich ab. In den meisten Fällen ist die Verwendung von Gegenständen und Arbeitsmitteln wie Schreibtischen, Regalen, Schränken, Computern, Fotokopierern, Faxgeräten, Druckern oder Telefonsystemen gestattet. Dinge, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, wie ein Gästebett oder ein Fernseher, dürfen nicht in diesem Raum gestellt werden.
Wann darf privater Wohnraum für gewerbliche Zwecke genutzt werden?
Ein Hausbesitzer kann einen Raum als Arbeitszimmer deklarieren. Ein Mieter oder Eigentümer einer Wohnung kann dies nur unter bestimmten Bedingungen tun.
Der Mieter muss seinem Mietvertrag prüfen Wenn der Vertrag eine Klausel enthält, die eine geschäftliche Nutzung erlaubt, dann kann der Mieter ein Arbeitszimmer einrichten. Wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Vermietung ausschließlich für private Wohnzwecke genannt wird, sollte sich der Mieter an den Vermieter wenden.
Auch gewerbliche Tätigkeiten, die wenig oder gar keine Außenwirkung haben, dürfen nicht verschleiert werden, da dies ein Kündigungsgrund ist. Wenn der Vermieter seine Zustimmung gibt, sollte das unmittelbar vertraglich festgehalten werden.
Wer kann ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen?
Theoretisch kann jeder Arbeitnehmer oder Selbständige ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen:
Ein Selbstständiger gibt Betriebsausgaben in seiner Einkommensteuererklärung an. Ein Arbeitnehmer Werbungskosten. Beide sollten jedoch beachten: Um mit dem Vorhaben erfolgreich zu sein, sind mehrere Voraussetzungen zwingend notwendig. Am besten wenden Sie sich an den Steuerberater ihres Vertrauens.
Eine Grundregel lautet: Kosten für ein Arbeitszimmer können nicht uneingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden. Außer folgende Bedingungen werden erfüllt:
- Das Homeoffice bildet den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Aktivität.
- Das Arbeitszimmer wird primär beruflich genutzt (90 Prozent).
- Das Arbeitszimmer ist für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig.
Zudem gilt, besitzt eine Person zusätzlich einen Arbeitsplatz außerhalb des Homeoffice, ist es nicht möglich das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Der Arbeitsplatz zu Hause ist hier nämlich dann nicht dringend erforderlich.
Sie möchten mehr zum Thema Corona und Homeoffice wissen? Dann lesen Sie unseren Newsbeitrag "Homeoffice & Corona".
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